- Münzfund
- Münzfund,wieder aufgefundene Münzen. Bei Einzel- und Streufunden handelt es sich um verlorene Münzen, bei Massenfunden (Schatzfunde) um solche, die in der Vergangenheit (meist in Kriegszeiten) verborgen wurden. Münzfunde geben z. B. Auskunft über die Verbreitung von Münzsorten und über Handelswege und ermöglichen die zeitliche Einordnung von Gegenständen, die mit dem Münzfund vergesellschaftet waren. Streufunde aus römischen Legionslagern z. B. belegen die Dauer der Belegung und teilweise auch Truppenverlegungen. - Ein Münzfund ist ein Schatz im Sinne von § 984 BGB und geht je zur Hälfte in den Besitz des Finders und des Besitzers des Grundstückes oder Gegenstandes über, in dem sich der Münzfund befand (in einigen Bundesländern besteht jedoch Abgabepflicht). Er muss aber gemeldet und einer wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich gemacht werden.
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Mụ̈nz|fund, der (Rechtsspr.): das Finden von Münzen, bes. einer Münzsammlung.
Universal-Lexikon. 2012.